Der Circuit Park Zandvoort (CPZ) wird mit einer Genehmigung betrieben, die von der Provinz Noord-Holland laut niederländischem Gesetz über den Umweltschutz erteilt wurde. Natürlich ist der an der Rennstrecke entstehende Geräuschpegel zentraler Bestandteil dieser Genehmigung. Diese von der Strecke ausgehende Geräuschemission konnte in den vergangenen Jahren aufgrund der Realisierung eines einschlägigen Sanierungsprogramms drastisch gesenkt werden. Im Rahmen dieses Programms wurden entlang der Strecke gewaltige Lärmschutzwände und -wälle errichtet. Außerdem besteht die Pflicht, Auspuffschalldämpfer zu verwenden, wo dies möglich ist. Die Vorschriften, denen der CPZ genügen muss, sind relativ einfach und lassen sich folgendermaßen erläutern (sie werden später anhand eines Rechenmodells verdeutlicht):
- An 360 Tagen im Jahr darf der CPZ innerhalb eines Tages (d. h. von 07.00 bis 19.00 Uhr) an den Fassaden der nächstliegenden ständigen Bauten (Burgemeester van Alphenstraat) einen Leq* von höchstens 55 dB (A) erzeugen. Diese Vorgabe gilt sowohl für Wochentage als auch für das Wochenende und ungeachtet der Art der Veranstaltung auf der Strecke.
- An 5 Tagen im Jahr darf der CPZ innerhalb eines Tages an den Fassaden der nächstliegenden ständigen Bauten einen Leq* von über 55 dB (A) erzeugen. Diese Tage werden gegenwärtig für die beiden großen internationalen Veranstaltungen genutzt, und zwar für das Marlboro Masters der Formel 3 sowie für die D.T.M.
* Äquivalenter Dauerschallpegel Leq = ein imaginärer konstanter Geräuschpegel, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums ebenso viel Geräuschenergie verursacht, wie in der Realität erzeugt wird. Klicken Sie hier, wenn Sie weitere Informationen zur Berechnung des Geräuschpegels suchen.
Ein Leq-Wert ist eigentlich nichts anderes als die Bestimmung eines gewogenen Mittels über einen bestimmten Zeitraum.
Während des gesamten Jahres gilt für den CPZ eine Abendnorm (19.00 bis 23.00 Uhr) von 50 dB (A) sowie eine Nachtnorm (23.00 bis 07.00 Uhr) von 45 dB (A).
Die „Abrechnung“ anhand eines Leq-Wertes bietet dem CPZ die Möglichkeit, die tägliche Geräuschzusammensetzung beliebig festzulegen. Das lässt sich beispielsweise dadurch realisieren, dass leise Autos lange fahren können und laute Autos entsprechend kürzer.
Hier zwei Beispiele, die in den Rahmen der Vorgabe mit einem Leq von 55 dB (A) passen:
- 10 Autos, die jeweils 80 dB (A) erzeugen, können auf dem CPZ an einem Tag zusammen 55.000 Runden absolvieren.
- 10 Autos, die jeweils 100 dB (A) erzeugen, können auf dem CPZ an einem Tag zusammen lediglich 550 Runden absolvieren.
Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden genannten Beispielen besteht darin, dass die Situation im ersten Beispiel nicht (oder kaum) außerhalb des CPZ zu hören ist, während die zweite Situation durchaus wahrgenommen wird. Dennoch befinden sich beide Situationen im Rahmen der für den CPZ geltenden Genehmigungsvoraussetzungen. Absolut gibt es keinen Unterschied zwischen der Geräuschemission je Tag; relativ gesehen wird das erste Beispiel als weniger störend empfunden als das zweite.
Der am CPZ verursachte Geräuschpegel wird an einem Messpunkt ermittelt, der sich unmittelbar neben der Fahrbahn befindet (auf Höhe des Anstiegs des rechten Endes). Durch die Messung an dieser Stelle werden Windeinflüsse auf das Geräusch auf ein absolutes Minimum reduziert. Ein unabhängiges Untersuchungsbüro und die Provinz Noord-Holland haben festgestellt, dass der Unterschied zwischen dem ermittelten Geräuschpegel entlang des rechten Endes einerseits sowie an den Fassaden der nächstgelegenen Bauten andererseits 26 dB (A) beträgt. Anhand dieses „Übertragungs“-Wertes kann Circuit Park Zandvoort das Geräusch selbst unmittelbar an der Geräuschquelle messen (an den Autos und Motoren), ohne dass dabei Umgebungsgeräusche stören würden.
In der Regel wird die Geräuschemission am CPZ an Wochentagen gemessen und abends mit dem Computer in einen Leq-Wert umgerechnet. Aufgrund der Erfahrung kann der CPZ aber auch ohne Messungen bestimmen, wer oder was an einem bestimmten Tag fahren kann / darf.
Im Zusammenhang mit offiziellen Veranstaltungen ist der CPZ verpflichtet, die erwartete Geräuschbelastung im Voraus zu berechnen und die Werte der Provinz vorzulegen. Aus diesen Werten muss eindeutig hervorgehen, dass das geplante Programm in den Rahmen der Genehmigungsvoraussetzungen fällt. Auch während der Veranstaltungen wird der Geräuschpegel ständig gemessen; die Messergebnisse müssen im Anschluss daran der Provinz vorgelegt werden.
Die Geräuschvorgaben für den Abend (19.00–23.00 Uhr) und für die Nacht (23.00–07.00 Uhr) sind natürlich wesentlich strenger als die Tageswerte. Sie betragen 50 bzw. 45 dB (A) Leq. Die Genehmigung verbietet auf der Rennstrecke ausdrücklich Nachtaktivitäten (24-Stunden-Rennen sind also nicht gestattet). Durch die Festlegung einer Abend- und einer Nachtnorm sind die Nutzungsmöglichkeiten der CPZ in dieser Zeit stärker eingeschränkt als tagsüber.
In dem hier abrufbaren Rechenmodell ist die maximal zulässige Tagesnorm von Leq 55 dB (A) in eine Nutzungsmöglichkeit von 100 Prozent übertragen worden. Dies muss man sich so vorstellen, dass jeder Abschnitt entlang des Messpunktes/am Mikrofon seinen Beitrag zur Gesamtgeräuschentwicklung liefert. Wenn man also in das Rechenmodell einträgt, wie viele Autos unterwegs sein werden, welchen Abstand sie zueinander haben (bzw. die Rundenzahl) und welche Geräuschpegel jedes Fahrzeug entwickelt, erhält man eine Vorstellung davon, welche Geräuschemission dieses Rennen am jeweiligen Tag anteilig „verbraucht“. Indem man mit den einzelnen Variablen „spielt“, lässt sich ein Tagesprogramm zusammenstellen.
Als Beispiel stellen wir Ihnen ein bereits ausgefülltes Rechenmodell als Download zur Verfügung. Sie können es anpassen und sich die Konsequenzen einer Änderung der Variablen veranschaulichen.